Krankenkassen-Karte
Nehmen Sie zu jedem Arztbesuch die Krankenkassen-Karte mit. Das erspart uns viel administrativen Aufwand und Ihnen Ärger.
Die Arztpraxis benötigt folgende Angaben von der Krankenkassen-Karte:
- Ihre aktuellen Versicherungsdaten (Kasse und Adresse, Hausarzt-Modell, …)
- Ihre aktuelle Heim-Adresse
- Ihre AHV-Nummer. Ohne die korrekte AHV-Nummer auf der Arztrechnung bezahlen nicht alle Krankenversicherungen die Arztrechnung
Nehmen Sie auch für Reisen ins Ausland Ihre Krankenkassen-Karte immer mit. Dies erleichtert Ihnen im Notfall den Zugang zu ärztlicher Hilfe.
Arztrechnung
Seit 2016 können Sie, falls es Ihre Krankenversicherung erlaubt, selbst entscheiden, ob wir Ihre Arztrechnung an Sie (Tiers garant) oder direkt an Ihre Krankenkasse (Tiers payant) senden sollen. Vorschriftsgemäss erhalten Sie in jedem Fall eine Rechnungskopie.
Die Liste der Krankenversicherungen, welche Tiers payant zulassen, liegt unseren Praxisassistentinnen vor. Wir beraten Sie gerne.
Gewisse Laboranalysen werden extern vergeben. In diesem Fall erhalten Sie von der Laborgemeinschaft (Viollier) eine separate Rechnung, welche Sie bitte persönlich begleichen. Mittels Rückforderungsbeleg können Sie den Betrag bei Ihrer Krankenkasse einfordern.
Bei Tiers-payant-Abrechnung müssen wir von Gesetzes wegen nicht-grundversicherungspflichtige Medikamente (sogenannte nicht-SL Präparate) separat abrechnen, falls Sie keine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Das heisst für Sie, dass Sie für diese Produkte eine Rechnung von uns erhalten, die an uns bezahlt werden muss oder Sie bezahlen diese direkt in bar bei uns am Empfang.
Für Patienten ohne Wohnsitz in der Schweiz oder mit ausländischer Versicherung ist eine direkte Barzahlung der gesamten Arztrechnung obligatorisch.